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Wann wird ein Unfallgutachten benötigt?
Ein Unfallgutachten wird immer benötig, wenn Sie ein Schaden durch eine nicht beabsichtigte Beschädigung am Fahrzeug erleiden. Es ist unbedingt notwendig ein Gutachten erstellen zu lassen, um den exakten Schadensumfang und die Schadenshöhe zu dokumentieren. Ein Schadensgutachten enthält neben der genauen Kalkulation, auch weitere wichtige Positionen, wie zum Beispiel alle am Unfall beteiligte Personen, eine genaue Beschreibung des Schadens, den Reparaturweg. Es wird eine detailierte Fotodokumentation von Fahrzeugzustand und den Schaden erstellt. Das Gutachten dient als Grundlage der Beweissicherung, unsere Expertise sind rechtssicher und werden von uns vor Gericht wenn nötig verteidigt!
Man unterscheidet zwischen:
Haftpflichschäden, welche in BGB geregelt sind und Kaskoschäden, welche in den AKB’s der Versicherung geregelt sind
Haftpflichtschaden (unverschuldet)
Sie sind unverschuldet in ein Verkehrsunfall verwickelt?
Viele Geschädigte eines Verkehrsunfall wissen nicht, welche Ansprüche Sie gegenüber den Unfallverursacher haben. Manche rufen direkt bei Ihrer Werkstatt des Vertrauens an und lassen sich ein Kostenvoranschlag erstellen oder lassen sich auf die gegnerische Versicherung ein, diese schicken einen von sich aus beauftragten Gutachter, stellen Ihnen ein kostenlosen Mietwagen zu Verfügen etc. Klingt erstmal ganz gut oder!? Jedoch machen Sie das nicht ohne Grund! Das einzige was Sie wollen ist Ihre Kosten zu senken! Nur ein unabhängiger und zertifizierter Sachverständiger ermittelt Ihre kompletten Schadensersatzanspruch gegen über den Unfallverursacher bzw. in Abtretung deren Versicherung. Sie sind so zu stellen als wäre der Unfall nicht geschehen, sämtliche Kosten müssen von der gegnerischen Versicherung übernommen werden.
Kaskoschaden (selbstverschuldet)
Sie einen Unfall selbstverschuldet?
Einen Hagelschaden? Ein Stein oder Baum ist auf Ihr Auto gefallen? In Ihr Auto wurde eingebrochen? Sie benötigen ein Gutachten darüber?
Gerne erstellen wir Ihnen ein Gutachten.
Achtung: Kaskoschäden ist Vertragsrecht, um ein eigenen Sachverständigen zu beauftragen brauchen Sie eine Abtretungserklärung ihrer Versicherung andernfalls müssen Sie die Kosten für das Gutachten selbst tragen.
Einige Ansprüche die Sie haben:
Wir von KSR–Gutachten erstellen Ihnen ein rechtssicheres Schadensgutachten und das völlig KOSTENLOS, wenn Sie unverschuldet beteiligt an einem Verkehrsunfall sind. Keine Vorkasse, keine Anfahrtspauschale! Ein Gutachten kann regelmäßig ab einer Schadenshöhe von 1000 Euro erstellt werden. Bei Bagatellschäden (Schadenshöhe unter 1000 Euro) erstellen wir Ihnen gern ein Kostenvoranschlag. Die Kosten dafür übernimmt auch die gegnerische Versicherung.
Warum ein Gutachten und keinen Kostenvoranschlag?
Ein Gutachten umfasst sämtliche Positionen die im Zusammenhang mit den Schaden stehen wie z.B. Nutzungsausfall, Minderwert, Reparaturkosten, Reparaturdauer oder Reparaturrisiken. Ein normaler Kostenvoranschlag ist nur die reine Kalkulation. Das Schadengutachten hat zudem den Vorteil, dass man durch ein Gutachtennachtrag sämtliche Schäden die in Verbindung mit das Schadensereignis stehen auch nach der Gutachtenerstellung geltend gemacht werden können und das ganze bis zu 3 Jahre nach dem Verkehrsunfall! Ein Kostenvoranschlag berücksichtigt die ganzen zusätzlichen Positionen nicht, lassen Sie kein Gutachten erstellen verschenken Sie Bares Geld.
Wir beraten Sie gerne - und das völlig Kostenlos!
Sie können uns 24 Stunden am Tag und 7 Tage die Woche über unsere spezialisierten Kontaktformulare oder per Telefon erreichen. Sie erhalten von uns so schnell wie möglich und ohne eine weitere Aufforderung eine ausführliche Rückinformation zu ihrem Anliegen.
KFZ-Meister & Tüv zertifizierter KFZ-Sachverständiger.