KSR-Gutachten | Kfz Gutachten und Fahrzeugbewertungen

Ihr KFZ-Gutachter in Berlin und Brandenburg

Schadengutachten, Unfallgutachten, Wertgutachten uvm.

Sie sind unverschuldet in einem Verkehrsunfall verwickelt und Ihr Fahrzeug wurde dabei beschädigt? Als Geschädigter in einem Unfall haben Sie das Recht auf ein unabhängigen Kfz-Gutachter Ihrer Wahl. Wir sind Ihr Ansprechpartner in Berlin und Brandenburg rundum Unfallschäden und Fahrzeugbewertungen. Auf Grundlage unserer jahrelangen Berufserfahrung in der KFZ-Branche ermitteln wir immer Ihre maximalen Schadensersatzansprüche gegenüber dem Unfallgegner. Durch unsere fachgerechten Unfallgutachten verhindern wir im besten Fall in Zusammenarbeit mit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht  jeglichen wirtschaftlichen Nachteil für Sie. Als unabhängiges und zertifiziertes Kfz-Sachverständigenbüro ist das Team von KSR-Gutachten für Sie 24 Std in ganz Berlin und Brandenburg im Einsatz und kommen zu Ihrem gewünschten Ort zur Begutachtung ihres Fahrzeugs. Ganz gleich ob zu Ihnen nach Hause, am Arbeitsplatz, an die Unfallstelle oder Ihrer Werkstatt des Vertrauens.Wir sind vertraglich an keine Versicherung gebunden und gewährleisten unseren Kunden absolute Objektivität und Loyalität.

Unser Service – Ihr Vorteil !

Schaden online melden - bequem von Zuhause.

Für eine schnelle Hilfe im Schadenfall. Erledigen Sie ihre Schadensmeldung online mit unserem Schadenformular. In unserer Online-Schadenmeldung sind bereits alle wichtigen Fragen für Sie aufbereitet. So können Sie schnell und einfach, ohne viel Aufwand Ihren Schaden bei uns melden.

Weitere Dienstleistungen

Unfallgutachten

Ein Unfallgutachten wird immer benötig, wenn Sie ein Schaden durch eine nicht beabsichtigte Beschädigung an ihrem Fahrzeug erleiden

Wertgutachten

Ein Wertgutachten kann zu diversen Zwecken benötigt werden. Es wird benötigt, um ein Versicherungswert zu ermitteln.

technisches Gutachten

Sie benötigen als Privatperson, Werkstatt oder Versicherung ein Gutachten? Kein Problem!
Wir übernehmen das gerne.

Beweissicherung

Ein Beweissicherunggutachten benötigen Sie, wenn Sie nach dem Kauf eines Fahrzeugs oder nach einer Reparatur Ihres Autos diverse Mängel festgestellt werden.

Reparaturbestätigung

Sie haben Ihr Fahrzeug
selber repariert oder von
einem bekannten reparieren lassen, und benötigen einen Nachweis darüber?

Lackschichtenprüfung

Sie wollen ein Auto kaufen und eine Einschätzung ob der Wagen unfallfrei ist oder schon mal nachlackiert wurde?

Kostenvoranschlag

Der Kostenvoranschlag wird in der Regel nur benötigt, wenn bei einen Verkehrsunfall nur ein Bagatellschaden vorliegt.

Gutachten/-Rechnungsprüfung

Haben Sie von ein anderen Sachverständigen ein Gutachten oder von einer Werkstatt eine Rechnung erhalten?

Hier sind wir für Sie da.

Ihr Kfz Gutachter in Ihrer Region:

Brandenburg

Landkreise:

Dahme-Spreewald | Potsdam | Barnim
Brandenburg an der Havel | Teltow-Fläming
Oder-Spree | Cottbus | Elbe-Elster | Frankfurt (Oder) Oberhavel | Ostprignitz-Ruppin  
Oberspreewald-Lausitz | Potsdam-Mittelmark 
Spree-Neiße | Uckermark | Prignitz

Das müssen Sie wissen!

Die am häufigsten gestellten Fragen zum Thema Schadensgutachten in Überblick:

Die Frage ist klar mit JA zu beantworten. Sie sollten immer einen zertifizierten und unabhängigen Kfz-Sachverständigen beauftragen, den Schaden zu begutachten. Öfter steckt hinter einem augenscheinlich kleinen Unfallschaden ein großer Schaden, was ein Laie nicht sieht. Es benötigt die Fachkenntisse eines Kfz-Gutachter den Schaden exakt zu beurteilen.
Dieser entscheidet ob ein Schadengutachten erstellt wird
oder ein Kurzgutachten bzw. Kostenvoranschlag ausreicht. Beides muss von der gegnerischen Versicherung übernommen werden.

In der Regel erhalten Sie Ihr Gutachten innerhalb von 24-48 Stunden. Bei exotischen oder besonderen Fahrzeugen und bei Totalschäden, kann die Fertigstellung jedoch teilweise 3-5 Tage in Anspruch nehmen. Das vollständige Unfallgutachten wird Ihnen, ggf. ihrem Anwalt und der gegnerischen Versicherung unverzüglich per E-Mail oder auf Wunsch auf den Postweg gesendet.

Nein! Sie allein können entscheiden ob Sie sich  die Reparaturkosten  auf Gutachtenbasis (fiktiv) auszahlen lassen oder in der Werkstatt Ihrer Wahl reparieren lassen. Bei der fiktiven Abrechnung bekommen Sie die Reparaturkosten netto + Minderwert ( -Restwert) des Fahrzeugs ausgezahlt. Der Restwert ist nur bei der fiktiven Abbrechnung relvant und bei erheblichen Schaden des Fahrzeuges. Entscheiden Sie sich für eine Reparatur, bekommen Sie die Reparaturkosten brutto + Minderwert erstattet und das ganze bis zu 30% über den Wiederbeschaffungsaufwand (130% Regelung). Das heißt ist Ihr Fahrzeug z.B. 9.500 Euro Wert und der KFZ Gutachter hat ein Minderwert von 500 Euro ermittelt, können Sie Ihr Fahrzeug bis zu einer Schadenshöhe von 13.000 Euro in einer Fachwerkstatt reparieren lassen.

Ist die Schuldfrage eindeutig geklärt, unumstritten und Sie
sind nicht der Schadenverursacher, ist das Gutachten für sie komplett kostenlos. Alle Kosten die direkt im Zusammenhang mit dem Schaden und der Gutachtenerstellung stehen,
werden von der gegnerischen Versicherung übernommen
und direkt mit dem Versicherer abgerechnet. Sie müssen auch nicht in Vorkasse gehen oder irgendwelche Anfahrtspauschalen oder sonstige Kosten übernehmen oder bezahlen.

Es ist ratsam einen qualifizierten Rechtsbeistand zu konsultieren. Versicherungen sind prinzipiell bestrebt ihre eigenen Ausgaben zu senken. Häufig werden die Gutachten-
und die Gutachterrechnungen
zu Unrecht gekürzt.
Die außergerichtlichen Kosten für Ihren Anwalt werden auch von der gegnerischen Versicherung übernommen. Zögern Sie nicht und lassen Sie sich im Schadensfall fachgerecht beraten.
Es ist unter Umständen Ihr Schadensersatzanspruch welcher von den Versicherungen ungerechtfertigterweise gemindert wird. Gerne empfehlen wir Ihnen einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Sie brauchen keinen Termin, gerne kommen wir zu Ihnen,
ein Anruf genügt. Je nach Verkehrslage  ist ein Unfallgutachter in der Regel innerhalb von 1-2 Std bei Ihnen vor Ort, bei Ihnen
zu Hause , am Arbeitsplatz, an der Unfallstelle oder den Ort den Sie uns mitteilen. Die Schadensaufnahme dauert in der Regel ca. 20-30 min. Natürlich können Sie trotzdem gerne auch unser Serviceangebot der Online Terminanfrage nutzen.

Zuerst mal sind zwei unterschiedliche Arten von Totalschäden zu unterscheiden. Den wirtschaftlichen Totalschaden und
der Totalschaden (bzw. technische Totalschaden).
Der wirtschaftliche Totalschaden tritt ein, wenn die
ermittelten Reparaturkosten und der Minderwert den sogenannten Wiederbeschaffungswert übersteigt. Es ist „wirtschaftlich“ nicht mehr sinnvoll das Fahrzeug zu reparieren.
Der „Totalschaden“ tritt ein, wenn das Fahrzeug aus technischer Sicht nicht mehr instandsetzbar ist.

Die Abtretung ist lediglich dafür da, dass wir die Kosten für
die Gutachtenerstellung direkt mit den Versicherer des Unfallgegners abrechnen dürfen. Sie können diese Bedenkenlos unterzeichnen. Alle anderen Beträge werden direkt an Sie
oder Ihren Anwalt überwiesen. Im Falle das der Anwalt die Schadensersatzkosten erhält, überweist er Ihnen den Betrag unverzüglich auf Ihr Konto.

TÜV zertifizierter KFZ-Meister und Sachverständiger für Berlin und Brandenburg

Als TÜV zertifiziertes und unabhängiges KFZ-Sachverständigenbüro für ganz Berlin und Brandenburg, stehen wir ihnen mit Rat und Tat zur Seite und bieten ihnen einen schnellen und unkomplizierten Service rundum Unfallgutachten, Schadengutachten, Wertgutachten und vieles mehr.

Das sagen unsere Kunden

Wir beraten Sie gerne - und das völlig Kostenlos!

Sie können uns 24 Stunden am Tag und 7 Tage die Woche über unsere spezialisierten Kontaktformulare oder per Telefon erreichen. Sie erhalten von uns so schnell wie möglich und ohne eine weitere Aufforderung eine ausführliche Rückinformation zu ihrem Anliegen.

KFZ-Meister & Tüv zertifizierter KFZ-Sachverständiger

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